Pankstraße 8, 13127 Berlin
Stand: 09. Juni 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge, Verträge, Leistungen und Lieferungen der Aero Dynamik GmbH, Pankstraße 8, 13127 Berlin.
1.2 Die Aero Dynamik GmbH erbringt insbesondere Leistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung und raumlufttechnischer Anlagen, insbesondere Inbetriebnahme, Inbetriebnahmeunterstützung, Inbetriebnahmemanagement, Einregulierung, Luftmengenmessung, Funktionsprüfung, Mess- und Prüfdokumentation, Mängelerfassung, technische Bewertung, Abnahmevorbereitung, technische Objektüberwachung, technische Projektbegleitung sowie technische Bauherren- und Betreiberunterstützung.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nur auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung geschlossen.
1.4 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Aero Dynamik GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.
2.1 Angebote der Aero Dynamik GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Angebotsannahme, Bestellung, Auftragsbestätigung, Freigabe per E-Mail oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
2.3 Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge: (1) individuelle schriftliche Vereinbarungen, (2) das Angebot der Aero Dynamik GmbH, (3) die Auftragsbestätigung, (4) projektspezifische Leistungsbeschreibungen, (5) diese AGB.
2.4 Die jeweils bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Die AGB werden dem Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss übermittelt oder über einen dauerhaften Link auf der Webseite der Aero Dynamik GmbH zugänglich gemacht.
2.5 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Werden zusätzliche Leistungen auf der Baustelle oder im Projektablauf durch den Auftraggeber, dessen Vertreter oder eine erkennbar entscheidungsbefugte Person veranlasst, darf die Aero Dynamik GmbH diese nach Aufwand abrechnen.
3.1 Die Aero Dynamik GmbH schuldet ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag konkret beschriebenen Leistungen.
3.2 Zum Leistungsumfang können insbesondere gehören: Inbetriebnahmeunterstützung, Luftmengenmessung, Einregulierung, Funktionsprüfungen, Prüfung von Betriebszuständen, technische Begehungen, Mängelerfassung, Fotodokumentation, Erstellung von Messprotokollen, Berichten und technischen Stellungnahmen, Unterstützung bei Sachverständigenabnahmen, Koordination und Nachverfolgung von Inbetriebnahmeschritten, technische Objektüberwachung, Inbetriebnahmemanagement und technische Projektbegleitung.
3.3 Nicht geschuldet sind Leistungen, die nicht ausdrücklich beauftragt wurden. Hierzu gehören insbesondere Planungsleistungen, vollständige Fachbauleitung im rechtlichen Sinne, verantwortliche Bauleitung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften, SiGeKo-Leistungen, elektrotechnische Anschlussarbeiten, MSR-/GLT-Programmierungen, handwerkliche Montageleistungen, Mängelbeseitigungen durch andere Gewerke, behördliche Abnahmen, rechtsgeschäftliche Abnahmen im Namen des Auftraggebers, rechtsverbindliche Freigaben gegenüber Dritten sowie die lückenlose Überwachung sämtlicher Ausführungsleistungen anderer Unternehmen.
3.4 Technische Hinweise, Feststellungen, Empfehlungen und Bewertungen der Aero Dynamik GmbH ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung, Entscheidung oder Freigabe durch Auftraggeber, Bauherr, Planer, Errichter, Betreiber, Sachverständige oder sonstige zuständige Projektbeteiligte.
3.5 Die Aero Dynamik GmbH ist nicht verpflichtet, Leistungen anderer Projektbeteiligter zu ersetzen, nachzuholen oder auf eigene Kosten zu koordinieren, wenn notwendige Vorleistungen fehlen, mangelhaft sind oder nicht rechtzeitig erbracht werden.
4.1 Soweit technische Objektüberwachung beauftragt wird, unterstützt die Aero Dynamik GmbH den Auftraggeber durch technische Kontrolle, Begehung, Bewertung, Dokumentation und Nachverfolgung von Leistungen im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere raumlufttechnischer Anlagen.
4.2 Die technische Objektüberwachung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stichprobenartig, anlassbezogen und bezogen auf den vereinbarten Leistungsumfang.
4.3 Die Aero Dynamik GmbH schuldet keine permanente Anwesenheit, keine vollständige Überwachung aller Bauleistungen und keine umfassende Kontrolle sämtlicher Gewerke, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4.4 Die Verantwortung für Planung, Ausführung, Bauleitung, Baukoordination, Arbeitssicherheit, Terminplanung, Kostensteuerung, Genehmigungen, öffentlich-rechtliche Pflichten und die mangelfreie Herstellung der Gesamtanlage verbleibt bei den jeweils hierfür beauftragten oder zuständigen Projektbeteiligten.
4.5 Feststellungen der Aero Dynamik GmbH beziehen sich auf erkennbare Zustände zum Zeitpunkt der jeweiligen Begehung, Prüfung oder Besprechung.
4.6 Weisungen, Freigaben, rechtsgeschäftliche Erklärungen oder Abnahmen gegenüber ausführenden Unternehmen erfolgen durch die Aero Dynamik GmbH nur, wenn hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht des Auftraggebers besteht.
5.1 Soweit Inbetriebnahmemanagement beauftragt wird, unterstützt die Aero Dynamik GmbH den Auftraggeber bei Vorbereitung, Strukturierung, Koordination, Begleitung und Dokumentation von Inbetriebnahmeprozessen.
5.2 Zum Inbetriebnahmemanagement können insbesondere gehören: Prüfung der Inbetriebnahmevoraussetzungen, Erstellung oder Pflege von Inbetriebnahmelisten, Koordination von Terminen und Beteiligten, Prüfung und Nachverfolgung von Vorleistungen, Teilnahme an Inbetriebnahme-, Funktionsprüfungs- und Abnahmeterminen, Dokumentation von Mängeln, Behinderungen und offenen Leistungen, Unterstützung beim Probebetrieb sowie Vorbereitung von Sachverständigenabnahmen.
5.3 Die Aero Dynamik GmbH übernimmt im Rahmen des Inbetriebnahmemanagements keine Garantie für die Mangelfreiheit, Betriebssicherheit, Genehmigungsfähigkeit oder Abnahmefähigkeit der Gesamtanlage, soweit diese Umstände von Planung, Ausführung, Programmierung, Vorleistungen, Betreiberentscheidungen oder Leistungen Dritter abhängen.
5.4 Das Inbetriebnahmemanagement ist eine technische Unterstützungs-, Koordinations- und Dokumentationsleistung. Eine Übernahme der Gesamtverantwortung für Termin-, Kosten-, Qualitäts- oder Bauleitungsaufgaben erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
6.1 Der Auftraggeber hat alle für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei bereitzustellen.
6.2 Hierzu gehören insbesondere Zugang zu allen relevanten Räumen, Anlagen und Bauteilen, aktuelle Pläne, Schemata, Funktionsbeschreibungen, Datenpunktlisten, Volumenstromlisten, Sollwerte, Betriebsparameter, Terminpläne, Mängellisten, Prüfberichte, Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis, Bedienpersonal oder Vertreter der zuständigen Gewerke, betriebsbereite Anlagen, funktionsfähige MSR-/GLT-Anbindung, Stromversorgung, erforderliche Freigaben, sichere Arbeitsbedingungen, erforderliche Einweisungen sowie vollständige und aktuelle Projektinformationen.
6.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass erforderliche Vorleistungen anderer Projektbeteiligter rechtzeitig und in einem für die Leistungserbringung geeigneten Zustand erbracht sind.
6.4 Entscheidungen, Freigaben und Weisungen gegenüber ausführenden Unternehmen sind durch den Auftraggeber oder dessen bevollmächtigte Vertreter zu treffen, sofern keine ausdrückliche Vertretungsvollmacht für die Aero Dynamik GmbH vereinbart wurde.
6.5 Werden Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Entstehende Wartezeiten, Stillstandzeiten, Mehraufwand, Wiederholungstermine, zusätzliche Anfahrten und sonstige Aufwendungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
6.6 Die Aero Dynamik GmbH ist berechtigt, Leistungen abzubrechen, zu unterbrechen, zu verschieben oder nur eingeschränkt auszuführen, wenn technische, organisatorische oder sicherheitsrelevante Voraussetzungen nicht gegeben sind.
7.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie durch die Aero Dynamik GmbH in Textform bestätigt wurden.
7.2 Vereinbarte Baustellen-, Mess-, Prüf-, Begehungs-, Inbetriebnahme-, Koordinations- oder Besprechungstermine setzen voraus, dass die erforderlichen Vorleistungen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen.
7.3 Verzögerungen, die aus der Sphäre des Auftraggebers, des Bauherrn, des Betreibers, anderer Gewerke, der MSR-/GLT-Firma, der Objektüberwachung, des Planers oder sonstiger Projektbeteiligter stammen, gehen nicht zu Lasten der Aero Dynamik GmbH.
7.4 Werden vereinbarte Termine aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar, gilt die Aero Dynamik GmbH dennoch als leistungsbereit, sofern sie zum vereinbarten Termin erschienen oder für den Termin disponiert war.
8.1 Terminabsagen oder Terminverschiebungen sind der Aero Dynamik GmbH unverzüglich in Textform, zum Beispiel per E-Mail, mitzuteilen.
8.2 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Absage ist der Zugang der Absage bei der Aero Dynamik GmbH während der üblichen Geschäftszeiten. Absagen, die nach 16:00 Uhr eingehen, gelten erst am nächsten Werktag als zugegangen.
8.3 Werktage im Sinne dieser Regelung sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Aero Dynamik GmbH in Berlin.
8.4 Wird ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber, dessen Erfüllungsgehilfen oder aus Gründen aus der Sphäre des Auftraggebers abgesagt, verschoben oder kann er wegen fehlender Voraussetzungen nicht durchgeführt werden, ist die Aero Dynamik GmbH berechtigt, pauschalierten Ausfall- und Aufwendungsersatz zu berechnen.
8.5 Es gelten folgende Ausfallpauschalen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:
| Zeitpunkt der Absage / Verschiebung | Kostenfolge |
|---|---|
| Mehr als 5 Werktage vor Termin | kostenfrei, soweit keine nachweisbaren Kosten entstanden sind |
| 3 bis 5 Werktage vor Termin | 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung |
| 1 bis 2 Werktage vor Termin | 75 % der für den Termin vereinbarten Vergütung |
| Am Ausführungstag, bei Nichterscheinen, fehlendem Zugang, fehlender Betriebsbereitschaft oder vergeblicher Anfahrt | 100 % der für den Termin vereinbarten Vergütung |
8.6 Zusätzlich zu den Ausfallpauschalen sind bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-, Geräte-, Material-, Personal- und Nebenkosten zu ersetzen.
8.7 Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Aero Dynamik GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.8 Der Aero Dynamik GmbH bleibt ausdrücklich der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
8.9 Soweit die Aero Dynamik GmbH den reservierten Zeitraum anderweitig gleichwertig verwenden kann, wird der hierdurch erzielte anderweitige Erwerb auf die Ausfallpauschale angerechnet.
8.10 Muss ein Termin vor Ort abgebrochen werden, weil die Anlage nicht betriebsbereit ist, Zugänge fehlen, Ansprechpartner fehlen, Vorleistungen nicht erbracht wurden, Unterlagen fehlen, sicherheitsrelevante Bedenken bestehen oder erforderliche Freigaben nicht vorliegen, gilt der Termin als kostenpflichtig begonnen. Wiederholungstermine werden gesondert berechnet.
9.1 Wartezeiten auf der Baustelle, am Objekt oder im Zusammenhang mit Online-Terminen gelten als Arbeitszeit, sofern die Aero Dynamik GmbH leistungsbereit ist und die Verzögerung nicht von ihr verursacht wurde.
9.2 Stillstandzeiten aufgrund fehlender Voraussetzungen, fehlender Ansprechpartner, nicht betriebsbereiter Anlagen, nicht verfügbarer MSR-/GLT-Bedienung, fehlender Freigaben, fehlender Unterlagen, Störungen anderer Gewerke oder geänderter Projektabläufe werden nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen berechnet.
9.3 Vergebliche Anfahrten werden mit der vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch mit den entstandenen Personal-, Fahrt-, Reise- und Nebenkosten berechnet.
9.4 Wird ein Termin nur teilweise nutzbar, bleibt die Aero Dynamik GmbH berechtigt, den reservierten Zeitraum abzurechnen, soweit keine anderweitige sinnvolle Verwertung der Arbeitszeit möglich war.
10.1 Soweit Leistungen pauschal angeboten werden, gilt die Pauschale ausschließlich für den im Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang sowie für die dort genannten Anlagenbereiche, Termine, Bearbeitungsstände, Unterlagen, Voraussetzungen und Projektgrundlagen.
10.2 Eine Pauschale umfasst nur solche Leistungen, Termine, Techniker-Tage, Anfahrten, Dokumentationsleistungen und Protokollrevisionen, die im Angebot ausdrücklich enthalten sind.
10.3 Nicht in einer Pauschale enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart: zusätzliche Leistungen, Wiederholungstermine, zusätzliche Baustellentage, zusätzliche Besprechungen, Wartezeiten, Stillstandzeiten, vergebliche Anfahrten, nachträgliche Protokolländerungen, geänderte Sollwerte, geänderte Planstände, geänderte Anlagenzustände, fehlende Vorleistungen, fehlende Zugänglichkeit, fehlende MSR-/GLT-Bereitschaft oder sonstiger Mehraufwand, der nicht durch die Aero Dynamik GmbH verursacht wurde.
10.4 Mehraufwand, der durch Umstände aus der Sphäre des Auftraggebers, des Bauherrn, des Betreibers, anderer Gewerke, der Objektüberwachung, der Fachplanung, der MSR-/GLT-Firma oder sonstiger Projektbeteiligter entsteht, wird zusätzlich nach Aufwand berechnet.
10.5 Zusätzliche Techniker-Tage werden zum vereinbarten Tagessatz berechnet. Ein Tagessatz umfasst, sofern nicht anders vereinbart, bis zu 8 Stunden Arbeitszeit. Darüber hinausgehende Zeiten werden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
10.6 Die Aero Dynamik GmbH ist berechtigt, die Fortführung zusätzlicher oder geänderter Leistungen von einer Freigabe der zusätzlichen Vergütung abhängig zu machen.
10.7 Gesetzliche Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Entschädigung oder Anpassung der Vergütung bleiben unberührt.
11.1 Die Vergütung richtet sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vergütungsvereinbarung.
11.2 Soweit im Angebot oder Vertrag keine abweichenden Sätze vereinbart sind, gelten für das Kalenderjahr 2026 folgende Netto-Vergütungssätze:
| Leistung / Nebenkosten | Einheit | Preis netto |
|---|---|---|
| Techniker / Messtechniker | Stunde | 74,00 EUR |
| Techniker / Messtechniker | Tag bis 8 Stunden | 600,00 EUR |
| Fahrtzeit | Stunde | 74,00 EUR |
| Kilometerpauschale | gefahrener Kilometer | 0,74 EUR |
| Standard-Messmittelpauschale | je Auftrag / zusammenhängendem Einsatzblock | 35,00 EUR |
| Protokollerstellung / Dokumentation im Büro | Stunde | 74,00 EUR |
| Protokolländerung nach Prüffrist | Stunde | 74,00 EUR |
| Übernachtungspauschale | Nacht / Person | 120,00 EUR |
| Parkgebühren, Maut, Sondergenehmigungen und sonstige Reisekosten | nach Aufwand | gegen Nachweis |
11.3 Fahrtzeiten sind Arbeitszeiten und werden zum vereinbarten Stundensatz berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich in einer Pauschale enthalten sind oder abweichend vereinbart wurden.
11.4 Kilometer werden ab Betriebssitz der Aero Dynamik GmbH, Pankstraße 8, 13127 Berlin, oder ab einem projektbezogen vereinbarten Startpunkt berechnet.
11.5 Die Standard-Messmittelpauschale umfasst übliche Standardmessmittel für RLT-Mess- und Prüfleistungen. Sondermessmittel, Datenlogger, Langzeitmessungen, Spezialprüfgeräte, externe Prüfmittel, projektbezogene Kalibrieranforderungen oder besondere Messaufbauten sind nicht enthalten und werden gesondert angeboten oder nach Aufwand berechnet.
11.6 Die Übernachtungspauschale gilt für angemessene Standardunterkünfte. Sofern zu diesem Betrag keine angemessene Unterkunft verfügbar ist oder projektbedingt höhere Übernachtungskosten entstehen, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand gegen Nachweis.
11.7 Parkgebühren, Maut, Sondergenehmigungen, Bahn-, Flug-, Taxi-, Mietwagen- oder sonstige Reisekosten werden zusätzlich nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich in einer Pauschale enthalten sind.
11.8 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.1 Tagespauschalen, Tagessätze und Baustellentage beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf die Tätigkeit der Aero Dynamik GmbH vor Ort, insbesondere Messungen, Inbetriebnahmeunterstützung, Einregulierung, Funktionsprüfungen, Begehungen, Abstimmungen, Koordination und technische Feststellungen am Objekt.
12.2 Die Erstellung, Auswertung, Aufbereitung, Prüfung, Formatierung, interne Qualitätssicherung und Nachbearbeitung von Protokollen, Messprotokollen, Mängellisten, Fotodokumentationen, Berichten, Stellungnahmen und sonstigen Dokumentationen im Büro ist nur dann Bestandteil einer Tagespauschale oder eines Pauschalangebotes, wenn dies im Angebot ausdrücklich beschrieben ist.
12.3 Wird an einem Baustellentag überwiegend oder vollständig vor Ort gemessen, geprüft, einreguliert, in Betrieb genommen oder koordiniert, erfolgt die anschließende Protokoll-, Berichts- oder Dokumentationserstellung im Büro gesondert nach Aufwand, sofern hierfür keine gesonderte Pauschale vereinbart wurde.
12.4 Bürozeiten für Protokollerstellung, Messwertauswertung, Dokumentationsaufbereitung, Fotodokumentation, Abstimmung, Berichtsprüfung, Versand und nachträgliche Bearbeitung werden zum vereinbarten Techniker-Stundensatz berechnet.
12.5 Enthält ein Angebot eine Dokumentationspauschale, umfasst diese ausschließlich die dort ausdrücklich genannten Unterlagen, Protokolle, Berichte, Revisionen und Bearbeitungsschleifen.
12.6 Editable Dateien, Rohdaten, Messdatenbanken, Berechnungsdateien oder interne Arbeitsunterlagen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
12.7 Die Aero Dynamik GmbH ist nicht verpflichtet, Protokolle oder Berichte inhaltlich so anzupassen, dass technische Mängel, Einschränkungen, Behinderungen, fehlende Vorleistungen oder tatsächliche Feststellungen entfernt, abgeschwächt oder fachlich unzutreffend dargestellt werden.
13.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, übergebene Protokolle, Berichte, Mängellisten und sonstige Dokumentationen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
13.2 Einwendungen, Korrekturwünsche, Ergänzungswünsche oder Änderungswünsche sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der jeweiligen Unterlage in Textform mitzuteilen.
13.3 Wünscht der Auftraggeber eine gemeinsame Besprechung des Protokolls oder Berichts, ist diese ebenfalls innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der jeweiligen Unterlage anzufordern.
13.4 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Rückmeldung, gilt die Unterlage für den vereinbarten Dokumentations-, Projekt- und Abrechnungszweck als geprüft und freigegeben, sofern die Aero Dynamik GmbH bei Übergabe der Unterlage ausdrücklich auf die Prüffrist und die Folgen des Fristablaufs hingewiesen hat.
13.5 Die Freigabe einer Dokumentation bedeutet nicht die rechtsgeschäftliche Abnahme der Gesamtanlage, der Leistungen anderer Gewerke oder von Leistungen, die nicht von der Aero Dynamik GmbH erbracht wurden.
13.6 Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Übertragungsfehler können auch nach Ablauf der Prüffrist berichtigt werden.
13.7 Gesetzliche Rechte des Auftraggebers wegen nachweisbarer Mängel der Leistung bleiben unberührt.
14.1 Änderungs-, Ergänzungs-, Formatierungs-, Abstimmungs-, Besprechungs- oder Revisionswünsche, die erst nach Ablauf der Prüffrist gemäß Ziffer 13 mitgeteilt werden, werden nach Aufwand berechnet.
14.2 Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderung von Sollwerten, nachträgliche Änderung von Anlagenbezeichnungen, Anpassung an neue Planstände, Ergänzung verspätet bereitgestellter Unterlagen, Umstellung von Tabellen oder Formaten, zusätzliche Zusammenfassungen, erneute Prüfung bereits dokumentierter Punkte, Anpassung aufgrund geänderter Auftraggebervorgaben, mehrfache Revisionsläufe, nachträgliche Teilnahme an Protokollbesprechungen sowie Erstellung zusätzlicher Versionen oder Auswertungen.
14.3 Kostenfrei bleiben ausschließlich Korrekturen, die auf einem nachweisbaren Fehler der Aero Dynamik GmbH beruhen.
14.4 Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Fehlt eine Vereinbarung, gelten die üblichen Vergütungssätze der Aero Dynamik GmbH.
14.5 Jede nachträgliche Überarbeitung kann als neue Revision gekennzeichnet werden. Die Aero Dynamik GmbH ist berechtigt, ursprüngliche Feststellungen, Bearbeitungsstände und Änderungsverläufe nachvollziehbar zu dokumentieren.
15.1 Messergebnisse, technische Feststellungen und Bewertungen gelten für den jeweiligen Zustand der Anlage zum Zeitpunkt der Messung, Prüfung, Begehung oder Dokumentation.
15.2 Die Aero Dynamik GmbH erstellt Protokolle, Berichte und Dokumentationen nach bestem Wissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorhandenen Informationen, Unterlagen, Messwerte und Anlagenzustände.
15.3 Die Aero Dynamik GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass Messbedingungen vollständig normgerecht oder ideal sind, wenn bauliche, technische oder organisatorische Voraussetzungen vor Ort dies nicht ermöglichen.
15.4 Einschränkungen der Messbedingungen werden, soweit erkennbar, in den Protokollen dokumentiert.
15.5 Werden Messungen unter eingeschränkten Bedingungen durchgeführt, zum Beispiel bei fehlenden Anströmstrecken, provisorischen Einbauten, nicht finalen Filterzuständen, unvollständiger Anlage, fehlender MSR-Funktion, geänderten Betriebszuständen oder fehlenden Sollwerten, gelten die Ergebnisse ausschließlich für diesen dokumentierten Zustand.
15.6 Ändern sich nach der Leistungserbringung Anlagenzustände, Sollwerte, Planstände, Betriebsarten, Filterzustände, Klappenstellungen, MSR-Parameter, Druckverhältnisse, bauliche Randbedingungen oder sonstige Grundlagen, kann eine erneute Prüfung, Bewertung oder Überarbeitung erforderlich sein. Diese wird gesondert vergütet.
15.7 Die Verantwortung für Planung, Dimensionierung, Ausführung, Programmierung und dauerhafte Betriebsfähigkeit der Anlage liegt nicht bei der Aero Dynamik GmbH, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich beauftragt wurden.
16.1 Soweit die Leistung der Aero Dynamik GmbH werkvertraglich einzuordnen ist oder eine Abnahme vereinbart wurde, hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
16.2 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
16.3 Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe der Leistung oder Dokumentation keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern die Aero Dynamik GmbH den Auftraggeber bei Übergabe ausdrücklich auf die Frist und die Folgen des Fristablaufs hingewiesen hat und keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
16.4 Teilabnahmen sind zulässig, insbesondere bei abschnittsweiser Leistungserbringung, einzelnen Anlagen, Bauteilen, Messbereichen, Begehungen, Prüfungen oder Dokumentationspaketen.
16.5 Soweit die Leistungen der Aero Dynamik GmbH dienstvertraglichen Charakter haben, ist kein bestimmter Erfolg geschuldet, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit.
17.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
17.2 Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
17.3 Bei Zahlungsverzug ist die Aero Dynamik GmbH berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten, sofern keine zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
17.4 Bei größeren, länger laufenden oder abschnittsweise erbrachten Projekten ist die Aero Dynamik GmbH berechtigt, angemessene Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen, reservierte Kapazitäten oder abgeschlossene Leistungsabschnitte zu stellen.
17.5 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur ausgeübt werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
17.6 Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
18.1 Die Aero Dynamik GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
18.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Aero Dynamik GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
18.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Vertragsstrafen des Auftraggebers gegenüber Dritten oder Verzögerungsschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18.4 Die Aero Dynamik GmbH haftet nicht für Schäden, Mängel, Terminverzüge, Mehrkosten oder sonstige Nachteile, die verursacht werden durch fehlerhafte Planung, mangelhafte Ausführung anderer Gewerke, unvollständige oder falsche Unterlagen, falsche Angaben des Auftraggebers oder Dritter, fehlende Vorleistungen, nicht betriebsbereite Anlagen, fehlerhafte MSR-/GLT-Programmierung, Eingriffe Dritter, nachträgliche Änderungen, verdeckte Mängel, nicht erkennbare Ausführungsfehler oder nicht rechtzeitig getroffene Entscheidungen des Auftraggebers.
18.5 Bei technischer Objektüberwachung, Inbetriebnahmemanagement und Projektbegleitung haftet die Aero Dynamik GmbH nur für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen im Rahmen des ausdrücklich beauftragten Leistungsumfangs.
18.6 Eine Haftung für Planungs-, Überwachungs-, Ausführungs-, Koordinations- oder Organisationspflichten anderer Projektbeteiligter wird nicht übernommen.
18.7 Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
19.1 Erkennt die Aero Dynamik GmbH Umstände, die die ordnungsgemäße Leistungserbringung behindern, erschweren oder unmöglich machen, kann sie den Auftraggeber hierauf hinweisen.
19.2 Der Auftraggeber hat solche Hinweise unverzüglich zu prüfen und erforderliche Entscheidungen, Freigaben oder Maßnahmen herbeizuführen.
19.3 Unterbleiben erforderliche Entscheidungen, Freigaben oder Maßnahmen, ist die Aero Dynamik GmbH berechtigt, die betroffenen Leistungen zu unterbrechen, zu verschieben oder nur eingeschränkt auszuführen.
19.4 Hierdurch entstehende Mehrkosten, Wartezeiten, Wiederholungstermine oder Verzögerungen sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit sie nicht von der Aero Dynamik GmbH verursacht wurden.
20.1 Die Aero Dynamik GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
20.2 Die Verantwortung der Aero Dynamik GmbH für eigene vertragliche Pflichten bleibt hiervon unberührt.
21.1 Von der Aero Dynamik GmbH erstellte Protokolle, Berichte, Mängellisten, Fotos, Stellungnahmen, Vorlagen, Tabellen, Auswertungen und sonstige Unterlagen dürfen nur für das jeweilige Projekt und den vereinbarten Zweck verwendet werden.
21.2 Eine Weitergabe an unmittelbar am Projekt beteiligte Personen und Unternehmen ist zulässig, soweit dies zur Projektdurchführung erforderlich ist.
21.3 Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Veränderung, Vervielfältigung oder Weitergabe an außenstehende Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Aero Dynamik GmbH.
21.4 Fotos und Dokumentationen dürfen von der Aero Dynamik GmbH zur Nachweisführung, Mängeldokumentation und internen Projektdokumentation verwendet werden, soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
22.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, technische Unterlagen, Geschäftsunterlagen und projektbezogene Informationen vertraulich zu behandeln.
22.2 Die Weitergabe an Projektbeteiligte ist zulässig, soweit sie zur Durchführung des jeweiligen Projekts erforderlich ist.
22.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Auftrags fort.
22.4 Personenbezogene Daten werden von der Aero Dynamik GmbH nur im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften und der jeweiligen Datenschutzhinweise verarbeitet.
23.1 Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung, ist die Aero Dynamik GmbH berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten und entstandenen Aufwendungen abzurechnen.
23.2 Bereits vereinbarte Termine, die von der Kündigung betroffen sind, unterliegen den Regelungen zu Terminabsagen und Ausfallkosten, sofern die Kündigung kurzfristig erfolgt und eine anderweitige Verwendung der reservierten Kapazitäten nicht möglich ist.
23.3 Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Aero Dynamik GmbH bleiben unberührt.
24.1 Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Aero Dynamik GmbH liegen und die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die Aero Dynamik GmbH zur Verschiebung vereinbarter Termine.
24.2 Hierzu gehören insbesondere Krankheit, Unfall, behördliche Anordnungen, Streik, Naturereignisse, Sperrungen, Lieferausfälle, Ausfall technischer Systeme, fehlende Baustellenzugänglichkeit oder erhebliche Störungen im Projektablauf.
24.3 Bereits entstandene Aufwendungen bleiben ersatzfähig, soweit sie nicht von der Aero Dynamik GmbH zu vertreten sind.
25.1 Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Aero Dynamik GmbH.
25.2 Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin.
25.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
25.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.